Genf

Homeoffice Regelung ab 1. Juli 2023

Nach mehreren Verlängerungen der Sozialversicherungsregelungen durch Corona gibt es nun eine Einigung und endgültige Regelung, welche ab dem 1. Juli 2023 gültig ist.

Neu ist, dass es eine multilaterale Vereinbarung von der Schweiz gibt, wonach Länder sich dieser Regelung anschließen können. Diese besagt, dass künftig eine Homeoffice Tätigkeit unter 50% möglich ist. (anstatt bisher 25%).

Deutschland hat sich dieser Regelung angeschlossen, womit diese Regelung nun für deutsche Grenzgänger/innen gültig ist.

Die Liste der Länder, welche sich dieser Regelung auch anschließen, wird laufend aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Homeoffice Regelung handelt. Sollten andere Gründe vorliegen, kann die bisherige Regelung wieder Anwendung finden (25%).

 

Zur Neuregelung ab 1. Juli 2023

 

Zum Schluss noch in eigener Sache:

Das neues Firmenportal für unsere Marktneuheit – der ersten „interaktiven Wissensplattform zum Arbeiten in der Schweiz“ steht kurz vor der Fertigstellung.. Lassen Sie sich überraschen .. Einfach und unkompliziert können Sie darüber künftigen Bewerber/innen und Ihren Mitarbeiter/innen kostenlosen Zugang zur Plattform gewähren …

Herzliche Grüsse
Tobias Tobisch