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INFORMATIONEN FÜR GRENZGÄNGER

Sie fokussieren sich auf Ihre neue Arbeitsstelle, wir beraten Sie zu allem, was wichtig ist!
Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen in der Schweiz bezahlt werden. Bei Arbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger in Deutschland Arbeitslosengeld. Bemessungsgrundlage ist der Schweizer Brutto–Verdienst. Der Antrag wird in Deutschland gestellt.
Der Beitragssatz beträgt 2,2% des für die AHV maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 CHF/Jahr. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.
Für Einkommen über 148.201 CHF/Jahr beträgt der Beitragssatz 1,0%, der ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.
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Für Aufenthalter und Grenzgänger gibt es viele Optionen beim Thema Krankenversicherung. Hier finden Sie alle Möglichkeiten.
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