Krankenversicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Krankenversicherungen für Grenzgänger
Krankenversicherungen für Aufenthalter
Informationen zum Tarif Mondial
Beim Tarif Mondial der Sympany handelt es sich um einen Krankenversicherungstarif, der zum 01.01.2015 eingestellt wurde. Das bedeutet, es können seit diesem Zeitpunkt keine neuen Versicherten aufgenommen werden. Kunden, die davor den Tarif abgeschlossen haben, können jedoch darin bleiben. Bei dem Tarif handelt es sich um einen Tarif nach VVG (Vers.-Vertrags-Gesetzt), was bedeutet, er ist einer privaten Krankenversicherung in Deutschland gleichzustellen. Eine garantierte Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung besteht nicht.
Aus diesem Grund besteht nur begrenzt die Möglichkeit, in einen anderen Tarif zu wechseln. Manchmal ist es auch gar nicht mehr möglich. Bitte tragen Sie sich ein, damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit haben, eine Tarifänderung vorzunehmen, damit Sie künftig die garantierte Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse haben.
Urteil des Bundesgerichtes vom 10. März 2015: Grenzgänger Basel Stadt/Land, Aargau
Urteil des Bundesgerichtes vom 10. März 2015
für alle Grenzgänger, die im Kanton Basel Stadt, Basel Land und Kanton Aargau tätig sind
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundesgericht am 10. März 2015 ein neues Urteil in Sachen Verfahren zur Ausübung des Optionsrechtes im Bereich der Kranken-versicherung erlassen hat.
Neue Grenzgänger haben nach Beginn Ihrer neuen Tätigkeit in der Schweiz 3 Monate Zeit sich für eine Krankenversicherungsmöglichkeit in der Schweiz oder in Deutschland zu entscheiden.
Im einzelnen bedeutet das:
- Gesetzliche Deutsche Krankenversicherung (Befreiung notwendig)
- Gesetzliche Schweizer Krankenversicherung (keine Befreiung notwendig)
- Private Deutsche Krankenversicherung (Befreiung notwendig)
- Private Schweizer Krankenversicherung – Mondial (Befreiung notwendig)
Die Kantone Basel Stadt, Basel Land und der Kanton Aargau haben als einzigste Kantone in der Vergangenheit akzeptiert, wenn Grenzgänger kein schriftliches Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung gestellt haben. Das bedeutet, dass wenn man eine der oben genannten Möglichkeiten gewählt hat, wo eine Befreiung notwendig gewesen wäre, diese Wahl automatisch akzeptiert wurde. Ein schriftliches Gesuch wurde nicht verlangt.
Neu ist laut dem Bundesgerichtsurteil nun, dass diese „stillschweigende Ausübung des Optionsrecht“ nicht rechtsgültig ist. Das bedeutet, dass alle Grenzgänger, die sich nicht schriftlich von der Versicherungspflicht befreit haben, nun die Möglichkeit haben, in die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kommen.
Der Vorteil der Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung ist:
- Garantierte Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung
- Einkommensunabhängige Beiträge
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung möglich
Wenn Sie Ihre Krankenversicherungssituation überprüfen möchten, steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.