Der Grenzgänger der in der Schweiz berufstätig ist hat Anspruch auf Kindergeld in der Schweiz. Durchschnittlich erhält man hier pro Kind ca. 200 Franken monatlich. Wichtig: Man hat kein Wahlrecht, wer für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist, ob Deutschland oder die Schweiz.
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Beispiel:
Wenn der Ehepartner in Deutschland eine pflichtversicherte Beschäftigung ausübt, dann wird das volle Kindergeld von Deutschland aus bezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Grenzgänger Kinderzulage aus der Schweiz, und die Differenz zum deutschen Kindergeld aus Deutschland.
Ist jemand alleinstehend und alleinerziehend oder arbeiten beide Ehepartner in der Schweiz, wird nur das Schweizer Kindergeld ausbezahlt. Ein Ausgleich von Deutschland findet nicht statt.
Für jedes Kind stellt der Grenzgänger einen Antrag auf Kinderzulage mit Wohnsitzbescheinigung der in Deutschland lebenden Kinder mit dem Formular „Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen“ beim Arbeitgeber. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz durch den Arbeitgeber. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Lohnanspruches, am 1. Tag des Monats, in welchem das Kind geboren wird und endet mit dem Erreichen der Altersgrenze, Abschluss der Ausbildung.