Der Anspruch an Berufsunfähigkeitsrente aus der AHV und der PK decken im Leistungsfall nicht Ihren gewohnten Lebensstandard.
Sollten Sie Ihren Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben können, erhalten Sie aus der AHV und der Pensionskasse im Leistungsfall eine IV Rente. Das Thema Berufsunfähigkeit ist für jeden wichtig, denn ob man berufsunfähig wird oder nicht, kann man nur bedingt beeinflussen. Vorsorgen ist wichtig, denn jeder 5. Angestellte und jeder 3. Arbeiter wird berufs- oder erwerbsunfähig. Wie tief man finanziell und sozial fällt, kann man beeinflussen.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist ein häufig unterschätztes. Bei einigen Berufen ist das hohe Risiko jedem offensichtlich, vor allem bei körperlichen Berufen wie Feuerwehrmann, Dachdecker oder Bauarbeiter.
Doch da für eine Berufsunfähigkeit Ursachen wie psychische Leiden bei Weitem am häufigsten sind, gilt das Risiko ebenso für alle anderen Tätigkeiten.
Rechtsschutzversicherung
Erstklassige Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger
Wer da glaubt, dass Recht immer auch gerecht sein müsse, der irrt. Eine absolute Gerechtigkeit gibt es nicht. Sie ist immer nur eine „gefühlte“.
Diese leistungsstarke Grenzgänger-Rechtsschutzversicherung bietet umfangreiche Leistungen in der Standardversicherung für die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und beinhaltet Mehrleistung für Grenzgänger zu gleichem Beitrag hinsichtlich:
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (D/CH/F/A),
- Steuergerichts-Rechtsschutz (D/CH/F/A)
Leistungsbeispiele für Rechtsschutzversicherungen
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz benötigen Sie, wenn es vor z.B. schweizerischen Sozialgerichten zu Auseinandersetzungen kommt, zum Beispiel:
- Anrechnung von Beitragsmonaten
- Ersatz- und Ausfallzeiten in der Rentenversicherung
- Anerkennung Berufskrankheiten (SUVA/IV)
- Arbeitsunfälle (SUVA/IV)
- Mutterschutz (AHV)
- Altersrente (BfA, LVA, AHV, BVG)
- Arbeitslosengeld (D)
Steuergerichts-Rechtsschutz vor Gerichten (D/CH/F/A)
Steuerforderung beider Staaten wegen Steuererhebung nach Doppelbesteuerungsabkommen. Klärung ist nur vor Gerichten (z.B. Deutschland und Schweiz) möglich.
Arbeits-Rechtschutz
Arbeits-Rechtsschutz (auch aus Schweizer Arbeitsverhältnissen) benötigen Sie wenn es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt, zum Beispiel:
- Arbeitsentgelt
- Kündigung
- Urlaubsanspruch
- Pensionsanspruch
- Zeugnisse
- Abmahnung
- Versetzung
Verkehrs-Rechtsschutz
Gut informiert unterwegs! Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gilt das Recht des Reiselandes, landesspezifischen Besonderheiten. Ein Versichererwechsel ist ohne Wartezeiten möglich.
Riesterrente
Keine Riester-Förderung mehr für Grenzgänger ab 01.01.2010!
Die Änderung der Gesetzeslage wurde durch die Bundesregierung vorgenommen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 31. März 2010 wurde dies mitgeteilt. Die Förderfähigkeit ist nun gekoppelt an die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Somit kann ein Grenzgänger von der Riester Förderung nur weiter profitieren, wenn er vor dem 1.1.2010 Grenzgänger war, und zu diesem Zeitpunkt bereits eine Riester Rente bestanden hat.