Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat der Aufenthalter grundsätzlich, wenn er innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer tätig war.
Arbeitslosenversicherung für Aufenthalter in der Schweiz
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat der Aufenthalter grundsätzlich, wenn er innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer tätig war. Er erhält ein Taggeld in Höhe von 80% des letzten Lohnes bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70% aus dem vertraglich vereinbarten Lohn bis maximal 12.350 CHF (bei 80% bis max. 8.400 CHF). Pro Woche erhält der Arbeitslose 5 Tagegelder. Wenn man insgesamt 18 Monate einbezahlt hat, hat man Anspruch auf 400 Taggelder während der Arbeitslosigkeit. Es besteht eine Wartezeit von 5 Tagen ab Beginn. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist verkürzt oder verlängert werden.
Gekürzt werden kann die Leistung, wenn Anspruchsvoraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind, z.B. bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, ungenügenden Arbeitsbemühungen oder eine zumutbare, zugewiesene Stelle wird nicht angenommen. Es sind bis zu 60 Einstelltage (Wartezeit) möglich, je nach Schwere des Verschuldens. Der Beitragssatz beträgt 2,2% bis zu einem Jahreseinkommen von 148.200 CHF/Jahr. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer übernehmen hier jeweils die Hälfte.