Die richtige Wahl der Krankenkasse
Sie stehen vor der Wahl, beruflich in der Schweiz zu arbeiten und fragen sich, welches für Sie die günstigste Lösung ist? Wir erklären Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Möglichkeiten, geben Ihnen wichtige Tipps und zeigen auf, worauf Sie unbedingt achten sollten. Für die Wahl der Krankenkasse & Krankenversicherung haben Grenzgänger nur drei Monate Zeit eine Entscheidung zu treffen, diese gilt dann unter Umständen auf Dauer. Sie haben dann keine erneute Wahlmöglichkeit mehr.
Dieser Leistungsvergleich liefert Ihnen dafür erste notwendige Informationen:
Folgende 3 Krankenversicherungs-Optionen haben Sie zur Auswahl
Gesetzliche Schweizer Krankenkasse
Private deutsche Krankenkasse
Entscheidungsprozess für die richtige KV für Grenzgänger
Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung als Grenzgänger sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
Zeitlicher Rahmen:
Sie haben nur drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Diese Wahl kann unter Umständen dauerhaft gelten, ohne erneute Wahlmöglichkeit.
Persönliche Situation
Berücksichtigen Sie Faktoren wie:
- Familienstand und geplante Familienentwicklung
- Gesundheitszustand und chronische Erkrankungen
- Langfristige berufliche Pläne
Die nachfolgenden Informationen können allerdings keine persönliche Beratung ersetzten. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Grenzgänger kann komplex sein. Wir empfehlen auf jeden Fall zusätzlich Ihre individuelle Situation von einem unserer Spezialisten überprüfen zu lassen.
Die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland (GKV)
Sie können freiwillig in Deutschland gesetzlich versichert bleiben, wenn Sie in Deutschland bisher gesetzlich versichert waren. Der Arbeitgeberzuschuss fällt dann weg, weshalb sich der monatlich zu zahlende Beitrag dann verdoppelt. Sie bezahlen dann einkommensabhängig Beiträge, bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, wann sich die Weiterversicherung in der GKV für Sie lohnt.
- Die gesetzliche Deutsche Krankenversicherung (GKV)
- Abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens
Den Höchstbetrag zahlt ein Grenzgänger bei einem Jahreseinkommen >62.100 €.
Vorteile:
kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen (Familienversicherung)
Pflegepflicht-Versicherung über die gesetzl. KV
Günstig bei niedrigem Einkommen
Keine Gesundheitsfragen
Leistungen können durch Zusatzversicherung verbessert werden.Nachteile:
Bei normalen bis hohem Einkommen sehr teuer.
Leistungseinschränkungen durch neue Gesundheitsreformen möglich
Beitrag steigt durch Anhebung der Beitragssätze bzw. der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze
Keine eigene Gestaltung der versicherten Leistung möglich
Beitragsbeispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 CHF: ca. 1.019,47 EUR monatlich
Die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung (KVG)
Wenn Sie in der Schweiz anfangen zu arbeiten, sind Sie pflichtversichert in einer Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) und können sich hier zwischen verschiedenen Krankenkassen entscheiden. Zu Beginn werden Sie Mitglied einer Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung (KVG).
Von dort erhalten Sie ein Formular S 1, welches Sie dann unterschrieben zurücksenden. Hier legen Sie fest, welche Krankenversicherung in Deutschland weiterhin die Karte für Sie zur Verfügung stellt (z.B. Barmer GEK, AOK, TKK usw. oder diejenige in der Sie bereits jetzt versichert sind. )
Sie haben dann die Möglichkeit, sich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz behandeln zu lassen.
- Schweizer gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger
- Unabhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens
Günstiger Beitrag
Vorteile:
Garantiertes Rückkehrrecht in die dt. gesetzl. KV
Beitrag nicht einkommensabhängig
Keine Gesundheitsfragen
Behandlung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz möglich
Leistungen können durch Zusatzversicherung verbessert werden
Günstiges Krankenversicherungsmodell für FamilienNachteile:
In der Pflegeversicherung nur Sachleistung versichert. Keine Geldleistung
Leistungseinschränkungen durch neue Gesundheitsreformen möglich
Beiträge werden jährlich neu festgelegt
Keine eigene Gestaltung der versicherten Leistung möglich
Beitragsbeispiel: Für eine 30-jährige Person mit einem Jahreseinkommen von 60.000 CHF: ab 211,80 CHF monatlich
Die Private Deutsche Krankenversicherung (PKV)
Sie können sich in Deutschland privat versichern, unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, da Grenzgänger/innen dem EU Recht unterliegen. Die Beiträge richten Sie nach Ihrem Eintrittsalter, nach dem Wunsch Ihrer Absicherung und Ihrem Gesundheitszustand.
- Private Deutsche Krankenversicherung (PKV)
- Unabhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens
Individuell Wählbar, je nach gewünschter Leistung.
Vorteile:
Beitragshöhe abhängig vom Umfang des Leistungspaketes und vom Eintrittsalter
Umfang des Leistungspaketes frei wählbar
Behandlung als PrivatpatientNachteile:
Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gesundheitsprüfung bei Aufnahme notwendig (Ablehnung oder Zuschlag sind möglich)
Fam.-Mitglieder können nicht beitragsfrei mitversichert werden
Beitragsbeispiel: Für eine 30-jährige Person, Single ohne Kinder , einem gewünschten Versicherungsschutz wie GKV und mit einem Jahreseinkommen von 60.000 CHF: ab 364,00 EUR monatlich
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Wir von der „Grenzgänger Informations GmbH“ sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an einen Steuerberater.
Vorteile und Nachteile von PKV, KVG und GKV
Deutsche Ärzte und das EU/EFTA Formular E106
Leistungsaushilfe durch die gesetzliche Krankenkasse
Grenzgänger mit einer Pflichtversicherung (KVG) und deutschem Wohnsitz erhalten zwangsläufig auch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse als Träger im Wohnland. Die deutsche Krankenkasse wählen Sie selbst aus, diese wird zur sogenannten “Aushilfskasse” – Beiträge werden dafür nicht fällig, die deutsche Aushilfs- oder Kooperationskasse rechnet die Leistungen intern mit Ihrem Schweizer Versicherer ab.
Über das Formular E106 erhalten Sie eine deutsche Versichertenkarte und können alle Sachleistungen der deutschen Krankenkasse (ambulante, stationäre und dentale Leistungen, Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel und Kassenmedikamente in Deutschland sowie Sachleistungen im Pflegefall) wie gewohnt nutzen.
Versicherungspflicht und das Optionsrecht
Das Optionsrecht: Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG
Als Grenzgänger müssen Sie sich binnen drei Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz entweder in einer Pflichtversicherung KVG (E106) versichern oder Ihr Optionsrecht ausüben und sich vom KVG befreien, zugunsten einer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung in Deutschland.
Welche Variante die Sinnvollste ist, hängt ganz entscheidend von Ihrer individuellen Situation ab:
- Ihre Erwerbssituation
- Ihre familiäre Situation
- Ihre bisherige Krankenversicherung
- Ihr Gesundheitszustand
- und natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich Leistung und Beitrag – gerne beraten wir Sie dazu.
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Wir beraten garantiert fair und unabhängig