Übersicht über die kantonalen Familienzulagen aller Kantone:
Übersicht über die kantonalen Familienzulagen aller Kantone:
Mehr Informationen
Kinderzulage in der Schweiz
Die Höhe der Kinderzulage ist kantonal unterschiedlich. Durchschnittlich liegt diese bei 200 Franken im Monat für jedes Kind, vom Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird. Für Kinder, die wegen eine Krankheit oder einer Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum Monat, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, ausgerichtet.
Ausbildungszulage in der Schweiz
Die Höhe der Ausbildungszulage ist kantonal unterschiedlich. Durchschnittlich liegt diese bei 250 Franken im Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.
Übersicht über die kantonalen Familienzulagen aller Kantone:
Mehr Informationen
Erhöhung der kantonalen Familienzulagen ab dem 01.01.2021:
Mehr Informationen
Am 1. Januar 2021 trat die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft.
Alle erwerbstätigen Väter haben für die ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Sie 80 % des durchschnittlichen AHV-Einkommens vor der Geburt, höchstens 220,00 CHF/Tag.
Um ein Anrecht auf die Vaterschaftsentschädigung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle weiteren Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt
Weitere Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch
Mütter erhalten für 14 Wochen eine bezahlte Auszeit vom Arbeitgeber.
Alle angestellten und selbstständig erwerbenden Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, auch Frauen, die gegen einen Barlohn im Betrieb Ihres Ehemannes mitarbeiten.
Der höchst versicherbare Jahreslohn für die Mutterschaftsentschädigung wird während 14 Wochen nach Geburt als Taggeld ausbezahlt. Sie beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Einkommens (höchstens 220,00 CHF/Tag).
Für den Adoptionsurlaub ist derzeit durch die schweizerische Gesetzgebung keine besondere Bestimmung vorgesehen. Einige Ausnahmen machen der Kanton Genf, einige kantonale und kommunale Regelungen und gewisse Gesamtarbeitsverträge.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Gewerkschaft.
erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch
Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.
In allen Kantonen haben die Kinder vor dem Eintritt in die obligatorische Schule ein Anrecht auf eine Vorschulerziehung von mindestens zwei Jahren.
Die Kinder treten mit mindestens 6 Jahren ein. Der Schulbesuch ist für alle Kinder obligatorisch und kostenlos. Grundsätzlich besuchen die Kinder die Schule ihres Wohnortes. In 20 Kantonen dauert die Primarschule 6 Jahre, in den übrigen vier oder fünf Jahre.
Die Sekundarstufe I ist der zweite Teil der obligatorischen Schulzeit. Sie vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet auf eine Berufsbildung oder auf weiterführende Schulen der Sekundarstufe II vor. Der Schulbesuch ist kostenlos.
In 20 Kantonen beginnt die Sekundarstufe I ab der siebten Klasse, in sechs Kantonen ab der fünften oder sechsten Klasse. Schulen der Sekundarstufe I werden von den Gemeinden und den Kantonen getragen.
Die Kantone bestimmen die Lernziele und Lehrpläne. In der Mehrheit der Kantone werden die Kinder im Unterschied zur Primarstufe in Schultypen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus eingeteilt. Die Schulstrukturen auf der Sekundarstufe I sind auch kantonsintern nicht einheitlich. Die meisten Kantone bieten ein 10. Schuljahr zur persönlichen Entwicklung an.
Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Rahmen der Höheren Berufsausbildung und im Rahmen der Hochschulen:
Kantonale Universitäten in Zürich, Basel, Bern, Freiburg, Lausanne, Genf, Neuenburg, Lugano/Mendrisio, Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) in Zürich, Lausanne, Fachhochschulen (FH), Höhere Fachschulen (HFS). Im Tertiärbereich sind sowohl die Kantone als auch der Bund rechtssetzend.
Privatschulen haben in der Schweiz eine lange Tradition, v. a. in der Westschweiz. Sie werden hauptsächlich von ausländischen Kindern und Jugendlichen besucht und genießen einen guten Ruf weit über die Landesgrenzen hinaus.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen und Sprachschwierigkeiten haben, können während maximal einem Jahr eine Integrationsklasse besuchen, bevor sie in eine normale Klasse übertreten.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen