Newsletter 3/23

Verlängerung der Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice bis 30.6.2023

Guten Tag,

vielleicht haben Sie es schon den Medien entnommen, die bestehende Homeoffice Regelung für Grenzgänger bleibt zunächst bis 30.6.2023 bestehen.
Wie es danach weitergeht, ist nach wie vor offen. Es wird jedoch an einer Lösung gearbeitet, künftig mehr als 25% im Wohnland zu arbeiten, ohne dass es eine Auswirkung auf die Sozialversicherungen hat. Hier bleibt es spannend abzuwarten, wie eine neue Lösung aussehen wird.
Die Details zur Verlängerung finden Sie unter beigefügten Button:

Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter/innen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, eine besinnliche Weihnachtszeit und ein tolles Neues Jahr.
So freuen wir uns bereits jetzt darauf, Ihnen auch im Neuen Jahr als Ansprechpartner zum „Arbeiten in der Schweiz“ zur Verfügung zu stehen.

Freundliche Grüsse

Tobias Tobisch
Geschäftsführer