Newsletter 2/23

Verlängerung der Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice bis 30.6.2023

Guten Tag,

nach mehreren Verlängerungen der Sozialversicherungsregelungen durch Corona gibt es nun eine Einigung und endgültige Regelung, welche ab dem 1. Juli 2023 gültig ist.

Neu ist, dass es eine multilaterale Vereinbarung von der Schweiz gibt, wonach Länder sich dieser Regelung anschließen können. Diese besagt, dass künftig eine Homeoffice Tätigkeit unter 50% möglich ist. (anstatt bisher 25%).

Deutschland hat sich dieser Regelung angeschlossen, womit diese Regelung nun für deutsche Grenzgänger/innen gültig ist.

Die Liste der Länder, welche sich dieser Regelung auch anschließen, wird laufend aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Homeoffice Regelung handelt. Sollten andere Gründe vorliegen, kann die bisherige Regelung wieder Anwendung finden (25%).

Die Details zur Verlängerung finden Sie unter beigefügten Button:

Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter/innen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Zum Schluss noch in eigener Sache:

Das neues Firmenportal für unsere Marktneuheit – der ersten „interaktiven Wissensplattform zum Arbeiten in der Schweiz“ steht kurz vor der Fertigstellung.. Lassen Sie sich überraschen .. Einfach und unkompliziert können Sie darüber künftigen Bewerber/innen und Ihren Mitarbeiter/innen kostenlosen Zugang zur Plattform gewähren …

Freundliche Grüsse

Tobias Tobisch
Geschäftsführer