Krankenversicherung Schweiz: Unterschiede und Optionen für Grenzgänger und Aufenthalter
Die Schweizer Krankenversicherung gehört zu den zentralen Säulen der sozialen Sicherung im Land. Für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Doch die Ausgestaltung der Krankenversicherung unterscheidet sich deutlich je nachdem, ob Sie Grenzgänger oder Aufenthalter sind. Dieser Beitrag erläutert umfassend, welche Wahlmöglichkeiten, Leistungen und Besonderheiten in beiden Fällen bestehen, und hilft Ihnen, die für Ihre Lebenssituation passende Absicherung zu finden.
Krankenversicherung Schweiz für Grenzgänger in der Schweiz
Versicherungspflicht und das Optionsrecht
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Für deutsche Grenzgänger gibt es ein sogenanntes Optionsrecht, das bedeutet, dass sie sich innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Erwerbstätigkeit von dieser Pflicht befreien lassen können, wenn sie möchten. Diese Entscheidung ist in der Regel endgültig und bindend. Ein späterer Wechsel zurück zur Schweizer Versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Daher sollte die Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz wohl überlegt sein.
Folgende 3 Krankenversicherungs-Optionen haben Sie als Grenzgänger zur Auswahl
- Gesetzliche Schweizer Krankenversicherung
- Gesetzliche deutsche Krankenversicherung
- Private deutsche Krankenversicherung
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen auf. Die nachfolgenden Informationen können allerdings keine persönliche Beratung ersetzten. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung Schweiz für Grenzgänger kann komplex sein. Wir empfehlen auf jeden Fall, zusätzlich Ihre individuelle Situation von einem unserer Spezialisten überprüfen zu lassen. Allgemein gilt, dass ein Arbeitgeberzuschuss, wie in Deutschland, nicht bezahlt wird.
Schweizer Krankenversicherung (KVG) für Grenzgänger
Entscheiden sich Grenzgänger für die Schweizer Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), wählen sie eine Schweizer Krankenkasse, die sie ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss. Über das Formular S1 (früher: E106) wird zusätzlich ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse begründet. Diese wird zur sogenannten „Aushilfskasse“. Leistungen können dann sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in Anspruch genommen werden.
Vorteile:
- Garantiertes Rückkehrrecht in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, bei Rückkehr nach Deutschland
- Keine Gesundheitsprüfung
- Einkommensunabhängiger Beitrag
- Günstige Tarife, auch für Familien
Nachteile:
- Pflegeversicherung mit eingeschränkten Leistungen (Sachleistungen, keine Geldleistungen), diese Lücke kann durch eine geeignete Zusatzversicherung geschlossen werden
- Beiträge werden jährlich neu festgelegt
- Keine eigene Gestaltung der versicherten Leistungen möglich
- Keine kostenlose Familienversicherung
Beitragsbeispiel: Eine 30-jährige Person zahlt rund 220 CHF monatlich (Stand 2025).
Weitere Hinweise für Grenzgänger
Grenzgänger in der Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten ihre Leistungen in Deutschland über die gewählte deutsche Aushilfskasse. Diese stellt auch eine Krankenversichertenkarte aus. Der Leistungsanspruch (nach SGB) ist gleichwertig mit dem eines in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten. Pflegeleistungen werden allerdings nicht im gleichen Umfang gewährt.
Ein späterer Wechsel der Versicherungsform ist schwierig. Daher ist eine fundierte, individuelle Beratung vor der Entscheidung dringend zu empfehlen.
Welche Variante die sinnvollste ist, hängt ganz entscheidend von Ihrer individuellen Situation ab:
- Ihrer Erwerbssituation
- Ihrer familiären Situation
- Ihrer bisherigen Krankenversicherung
- Ihrem Gesundheitszustand
- und natürlich auch von Ihren Wünschen hinsichtlich Leistung und Beitrag – gerne beraten wir Sie dazu.
Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV)
Alternativ können sich Grenzgänger freiwillig gesetzlich in Deutschland versichern – vorausgesetzt, sie waren dort zuvor pflichtversichert. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und können bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen. Ein Arbeitgeberzuschuss wird nicht gezahlt, was die finanzielle Belastung deutlich erhöht. Sie zahlen dann einkommensabhängig ihre Beiträge voll selbst, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze.
Vorteile:
- Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert
- Volle Pflegeversicherung integriert
- Keine Gesundheitsprüfung
Nachteile:
- Hohe Kosten bei normalem bis hohem Einkommen
- Eingeschränkte Leistungswahl
- Beitragssteigerungen durch Anhebung der Beitragssätze bzw. der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbeispiel: Bei einem Monatslohn von 5.513 CHF und mehr zahlen Sie monatlich ca. 1.160 EUR für die gesetzliche Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung in Deutschland (PKV)
Die dritte Option für Grenzgänger ist die private Krankenversicherung in Deutschland. Die Beitragshöhe hängt nicht vom Einkommen, sondern vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Eine Gesundheitsprüfung ist obligatorisch.
Vorteile:
- Individuell wählbare Leistungen
- Zugang zu hochwertigen Privatleistungen
Nachteile:
- Keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Gesundheitsprüfung für die Aufnahme notwendig
Beitragsbeispiel: Eine 30-jährige alleinstehende Person ohne Kinder bezahlt mit einem Versicherungsschutz, der ungefähr der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entspricht, ca. 400,- EUR monatlich.
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Wir von der „Grenzgänger Informations GmbH“ sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an einen Steuerberater. Gerne empfehlen wir Ihnen jemandem aus unserem Netzwerk.
Krankenversicherung Schweiz für Aufenthalter
Versicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, unterliegt der Krankenversicherungspflicht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Nach Ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenkasse zu wählen und Ihren Antrag zu stellen. Wer diese Frist versäumt, wird automatisch zugewiesen – oft zu schlechteren Konditionen und ohne Wahlrecht der Franchise.
Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Im Schweizer Krankenversicherungsgesetz (nach KVG) erfolgt die Aufnahme unabhängig von Alter und Gesundheitszustand- ohne Vorbehalte oder Wartezeiten. In den Zusatzversicherungen (nach Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)) jedoch sind Ausschlüsse oder Zuschläge möglich. Es besteht jedoch kein Familienversicherungsmodell wie in Deutschland: Jede Person, auch Kinder, muss einzeln versichert werden.
Es ist für Aufenthalter möglich, eine Schweizer Krankenkasse zu wählen, die sowohl in der ganzen Schweiz, als auch in Deutschland die Krankheitskosten übernimmt. Somit ist es möglich, seine bestehenden Ärzte weiterhin zu behalten.
Ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, wie in Deutschland, wird nicht bezahlt. Die Krankenversicherungsbeiträge zahlen Sie in voller Höhe selbst.
Leistungen der Schweizer Grundversicherung (nach KVG)
Alle Krankenkassen bieten grundsätzlich denselben Leistungskatalog an, Unterschiede bestehen lediglich bei Prämien, Service und optionalen Zusatzversicherungen. Die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung gewährt Leistungen bei:
- Krankheit: Darunter wird die Beeinträchtigung der physischen oder geistigen Gesundheit verstanden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und die eine Untersuchung oder eine medizinische Behandlung verlangt oder eine Arbeitsunfähigkeit herbeiführt.
- Mutterschaft: inkl. Schwangerschaftskontrolle, Entbindung und anschließende Erholungszeit für die Mutter
- Unfall (wenn nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt): Unter diesen Begriff fällt die plötzliche und ungewollt verursachte Schädigung, die dem Körper durch ein außergewöhnliches, äußeres Ereignis zugeführt wird, das die physische oder mentale Gesundheit beeinträchtigt.
Nicht enthalten sind:
- Zahnbehandlungen
- Sehhilfen
- Komplementärmedizin (nur teilweise)
Es ist ratsam, für diese Leistungen eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Franchise und Selbstbehalt: So funktioniert die Kostenbeteiligung
Versicherte können zwischen verschiedenen Franchise-Stufen (Eigenbeteiligung pro Jahr) wählen: 300 bis 2.500 CHF. Nach Erreichen der Franchise wird ein Selbstbehalt von 10 % der weiteren Kosten fällig, bis zu einem Maximum von 700 CHF pro Jahr (Kinder: 350 CHF).
Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die monatliche Prämie – das lohnt sich vor allem für gesunde Personen mit geringen Arztbesuchen.
Bsp: Sie haben eine Arztrechnung im Jahr in Höhe von 1.000 CHF.
Arztrechnung | 1000 CHF |
Franchise | 300 CHF |
Restbetrag | 700 CHF |
10% Selbstbeteiligung | 70 CHF (max. 700 CHF/Jahr) |
Erstattung Schweizer Krankenkasse | 630 CHF |
Im Beispiel selbst zu bezahlen: 370 CHF / im Jahr.
Besonderheiten bei Kindern: Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 10% bis max. 350 CHF pro Kalenderjahr.
Zusatzversicherungen (nach VVG)
Zusätzlich zur Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese sind nicht gesetzlich reguliert und unterliegen einer Gesundheitsprüfung.
Beliebte Zusatzleistungen:
- Zahnbehandlungen
- Alternative Heilmethoden
- freie Spitalwahl (z. B. Privatabteilung)
- weltweite Notfallbehandlung
Wichtig: Eine einmal abgelehnte Zusatzversicherung kann später schwer oder gar nicht mehr abgeschlossen werden.
Zusätzlicher Tipp:
Schließen Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug eine preiswerte Zahnzusatzversicherung in Deutschland ab, die Sie auch nach Ihrem Wechsel in die Schweiz weiterhin nutzen können. Deutsche Tarife sind oft deutlich günstiger, weshalb sich ein frühzeitiger Abschluss lohnt.
Prämienvergleich und Sparmodelle
Die Prämien der Grundversicherung variieren stark nach Wohnkanton, Altersgruppe, Geschlecht und Franchise.
Sparmöglichkeiten:
- Hausarztmodell: Ersparnis bis zu 20 %, Verpflichtung zur Erstkonsultation beim Hausarzt
- Telemed-Modell: Beratung per Telefon vor Arztbesuch
- Bonusmodelle bei gesundheitsbewusstem Verhalten
Tipp: Bei tiefem Einkommen ist eine Prämienverbilligung durch den Kanton möglich.
Das D/CH Krankenversicherungsmodell: Krankenversicherung für Aufenthalter mit Behandlungsoptionen in Deutschland
Einige Schweizer Krankenkassen bieten spezielle Tarife für Aufenthalter, die Behandlungen in Deutschland einschließen. Versicherte können damit weiterhin ihre gewohnten Ärzte in Deutschland aufsuchen (Status: Privatpatient). Auf Wunsch sogar weltweit.
Diese Tarife sind besonders für Personen interessant, die regelmäßig in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchten, grenznah wohnen oder sich die Möglichkeit offenhalten, im Leistungsfall in Deutschland noch eine ärztliche Meinung einzuholen. Die Beiträge richten sich nach dem Kanton, dem Eintrittsalter und der gewählten Franchise
Ein weiterer Vorteil ist: Sollten Sie nach Deutschland zurückkehren, haben Sie ein garantiertes Rückkehrrecht. Die Schweizer Krankenkasse wird dann beendigt.
Nachteil: Keine Arbeitgeberbeteiligung an der Prämie
Im Gegensatz zu Deutschland beteiligen sich Schweizer Arbeitgeber nicht an der Prämie für die Krankenversicherung. Die gesamten Kosten trägt der Versicherte selbst – was bei Familien mit mehreren zu versichernden Personen ein erheblicher finanzieller Faktor ist.
Vorbereitung vor dem Umzug
Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht, sollte frühzeitig:
- einen Prämienvergleich der Krankenversicherungen durchführen
- sich zur Franchise und zu Zusatzversicherungen beraten lassen
- eine deutsche Zahnzusatzversicherung prüfen oder abschließen (oft günstiger als in CH)
- Kombi-Tarife mit Behandlung in Deutschland in Betracht ziehen
Fazit
Die Krankenversicherung in der Schweiz bietet für Grenzgänger und Aufenthalter verschiedene Modelle und Optionen – mit teils erheblichen Unterschieden bei Leistungen, Kosten und Flexibilität. Grenzgänger haben die Wahl zwischen Schweizer Grundversicherung (KVG), gesetzlicher oder privater Krankenversicherung in Deutschland. Aufenthalter sind verpflichtet, sich in der Schweiz individuell zu versichern und können ihren Schutz mit Zusatzversicherungen erweitern.
Wer sich frühzeitig informiert und professionell beraten lässt, profitiert von passenden Lösungen und spart unnötige Kosten. Besonders in grenzüberschreitenden Lebensmodellen lohnt sich eine umfassende Vorsorgeplanung, um medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung langfristig zu sichern.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und finden Sie die für Sie richtige Lösung. Wir beraten unverbindlich und unabhängig