So gelingt der Alltag als Grenzgänger
Neben den formalen Anforderungen spielen auch ganz praktische Fragen eine Rolle. Wie lange darf ich pro Woche in der Schweiz arbeiten, wenn ich eine Grenzgängerbewilligung habe? Wie sieht es mit Urlaubsansprüchen, Feiertagen oder dem 13. Monatslohn aus?
Die Schweiz hat in vielen Bereichen andere Regelungen als Deutschland – etwa bei der Arbeitszeit (in der Regel 42 Stunden/Woche), bei Kündigungsfristen oder beim Umgang mit Überstunden. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt mit vier Wochen im Jahr oft unter dem deutschen Niveau, wird aber in vielen Branchen freiwillig aufgestockt.
Tipp: Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen genau erklären, welche Leistungen im Gehalt enthalten sind (z. B. Pensionskasse, Berufsunfallversicherung, Kinderzulagen). Gerade beim Vergleich von Gehältern lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.