Krankenversicherung für Aufenthalter – Ihre Absicherung beim Leben in der Schweiz

Was Aufenthalter jetzt wissen müssen

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, unterliegt der regulären schweizerischen Versicherungspflicht. Das bedeutet: Innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug müssen Sie eine Krankenkasse wählen und sich im System der Schweizer Grundversicherung (KVG) anmelden. Ein anderes Krankenversicherungssystem – etwa die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung– steht Aufenthaltern nicht zur Verfügung.

Diese Seite führt Sie durch alle wichtigen Informationen, zeigt, welche Modelle es gibt, wie die Kosten aufgebaut sind und wie Sie eine fundierte Entscheidung treffen. Ziel ist, dass Sie wissen, welche Leistungen Sie erwarten können und wie Sie Ihre monatlichen Kosten sinnvoll steuern.

Wenn Sie Unterstützung bei der Wahl der passenden Krankenkasse benötigen, können Sie direkt ein Erstgespräch buchen.

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Krankenversicherung Aufenthalter

Warum Aufenthalter sich in der Schweiz versichern müssen

Die Schweizer Krankenversicherung funktioniert nach dem Territorialprinzip: Wer in der Schweiz wohnt, muss sich dort versichern. Innerhalb der ersten drei Monate nach Wohnsitznahme müssen Sie:

  • Eine Schweizer Krankenkasse auswählen
  • Ein Modell wählen (z. B. Hausarzt, Telmed, Standard)
  • Eine Franchise festlegen
  • Sich über mögliche Zusatzversicherungen informieren

Wenn diese Frist verpasst wird, weist der Kanton eine Krankenkasse zu – oft zu ungünstigen Konditionen und ohne freie Wahl der Franchise. Zusätzlich müssen Sie dann für jeden verspäteten Tag eine hohe Strafprämie zahlen.

Um Fristen, Zusatzkosten und Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfehlen wir eine rechtzeitige Beratung.

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Die Schweizer Grundversicherung (KVG): Das Fundament Ihrer Absicherung

Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Jede Krankenkasse muss denselben Mindestleistungskatalog anbieten. Unterschiede gibt es nicht bei den Leistungen, sondern bei:

  • den monatlichen Prämien
  • dem gewählten Modell
  • der Servicequalität
  • Zusatzversicherungen
  • der Erreichbarkeit
  • dem Umgang mit Rückerstattungen

Aufenthalter können daher frei zwischen allen Krankenkassen wählen und zweimal im Jahr unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen wechseln.

Schweizer Grundversicherung: Krankversicherung Aufenthalzter
Leistungen und Grundversicherung für Aufenthalter in der Schweiz

Leistungen der Grundversicherung

Die Schweizer Grundversicherung deckt alle notwendigen medizinischen Leistungen ab. Dazu gehören:

  • ambulante Behandlungen bei Ärzten und Therapeuten in der Schweiz
  • stationäre Aufenthalte in der Allgemeinen Abteilung des Wohnkantons
  • Medikamente nach gesetzlicher Liste
  • Mutterschaftsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenversicherung in der Schweiz.
  • medizinisch notwendige Transporte (Begrenzung beachten)
  • Laborleistungen
  • Notfallbehandlungen

Hinweis: Zahnbehandlungen, Kieferorthopäde und Brillenleistungen bsp. gehören nicht dazu. Diese können über Zusatzversicherungen ergänzt werden.

Zusätzlicher Tipp:

Schließen Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug eine preiswerte Zahnzusatzversicherung in Deutschland ab, die Sie auch nach Ihrem Wechsel in die Schweiz weiterhin nutzen können. Deutsche Tarife sind oft deutlich günstiger, weshalb sich ein frühzeitiger Abschluss lohnt.

Modellwahl:
Die Möglichkeiten der Grundversicherung im Überblick

Als Aufenthalter stehen Ihnen mehrere Modelle zur Auswahl, die Ihre Kosten beeinflussen:

Standardmodell

  • Ambulant freie Arztwahl innerhalb der Schweiz
  • direkte Behandlung ohne Voranmeldung
  • höchste Flexibilität
  • in der Regel die teuerste Prämie

Hausarztmodell

  • erster Ansprechpartner ist ein definierter Hausarzt
  • Überweisungen werden über den Hausarzt gesteuert
  • hohe Prämienersparnis möglich

HMO-Modell

  • Behandlung über ein HMO-Zentrum (Ärztezentrum)
  • weniger freie Arztwahl
  • deutlich günstigere Prämien

Telmed- oder Medpharm-Modell

  • Medizinische Erstberatung telefonisch, digital oder in einer Partner-Apotheke
  • anschließend Behandlungsempfehlung
  • günstige Prämien
  • Erreichbarkeit 365 Tage im Jahr, 24/7

Je enger die Behandlung gesteuert wird, desto geringer fällt der monatliche Beitrag aus. Das richtige Modell hängt stark von Ihrem Gesundheitsverhalten und Ihren Erwartungen ab.

Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden. 

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Franchise und Selbstbehalt:
So funktioniert die Kostenbeteiligung

Die Franchise ist Ihre jährliche Selbstbeteiligung. Zur Auswahl stehen Modelle zwischen 300 und 2.500 CHF.

Grundsatz: Je höher die Franchise, desto niedriger die monatliche Prämie. Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie zusätzlich:

  • 10 % Selbstbehalt
  • maximal 700 CHF pro Jahr
  • bei Kindern maximal 350 CHF

Beispiel:
Arztkosten im Jahr:                 1.000 CHF
Franchise:                                    300 CHF
Restbetrag:                                  700 CHF
Selbstbehalt (10 %):                     70 CHF
Rückerstattung Kasse:              630 CHF

Gesamtkosten für Sie:           370 CHF

Kostenerstattung
der Krankenkasse:                  630 CHF

Personen mit wenigen Arztbesuchen wählen meist eine hohe Franchise, um die monatlichen Kosten zu reduzieren. Personen mit chronischen Erkrankungen entscheiden sich eher für die Franchise von 300 CHF. Die Franchise kann jährlich verändert werden.

Im persönlichen Gespräch prüfen wir mit Ihnen die passende Franchisehöhe.

Zusatzversicherungen (VVG):
Was sinnvoll sein kann

Zusatzversicherungen sind freiwillige Bausteine, die Bereiche abdecken, die nicht Bestandteil der Grundversicherung sind.

Beispiele:
• Zahnbehandlungen
• freie Arztwahl im Ausland (z.B. Deutschland)
• Sehhilfen
• freie Krankenhauswahl
• stationäre Behandlung in Privat- oder Halbprivatabteilungen
• alternative Heilmethoden
• ambulante Zusatzleistungen
• Prävention (Check-up)

Achtung:
Zusatzversicherungen unterliegen einer Gesundheitsprüfung. Wer zu spät abschließt oder bereits Diagnosen hat, riskiert eine Ablehnung. Es lohnt sich, Zusatzversicherungen möglichst früh zu prüfen.

Frau zeigt auf Laptop mit dem Brutto-Netto-Rechner für die Schweiz zur Berechnung des Nettolohns für Grenzgänger und Aufenthalter.

Krankenversicherung für Aufenthalter –
Spezielles Krankenversicherungsmodell
mit Deutschland-Behandlung

Einige Schweizer Krankenkassen bieten spezielle Krankenversicherungsmodelle für Aufenthalter an, die es ermöglichen, ambulante Behandlungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Damit haben Sie freie Arztwahl über die Landesgrenzen hinweg – besonders attraktiv für Personen, die grenznah wohnen oder ihre langjährigen behandelnden Ärzt:innen in Deutschland weiterhin konsultieren möchten.

Vorteile dieses Modells:

  • Ambulante Behandlungen in beiden Ländern möglich
  • Freie Arztwahl – auch bei Zweitmeinungen
  • In Deutschland oft Privatpatientenstatus
  • Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenkasse bei Rückzug nach Deutschland meist problemlos möglich

Die Prämienhöhe richtet sich nach Kanton, Eintrittsalter und gewählter Franchise. Ob dieses Modell für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und medizinischen Bedürfnissen ab.

Unser Tipp:

Wir prüfen für Sie gerne individuell, ob ein Krankenversicherungsmodell mit Behandlungsoption in Deutschland für Sie sinnvoll ist – inklusive Beitragshöhe und Leistungsumfang.

Zusätzlicher Tipp:

Schließen Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug eine preiswerte Zahnzusatzversicherung in Deutschland ab, die Sie auch nach Ihrem Wechsel in die Schweiz weiterhin nutzen können. Deutsche Tarife sind oft deutlich günstiger, weshalb sich ein frühzeitiger Abschluss lohnt.

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Kosten der Krankenversicherung für Aufenthalter

Die Kosten der Krankenversicherung für Aufenthalter unterscheiden sich je nach persönlicher Situation und Wohnort deutlich. Die Prämien der Grundversicherung richten sich unter anderem nach dem jeweiligen Wohnkanton, der Wohnregion innerhalb des Kantons, dem Alter, sowie der gewählten Franchise und dem Versicherungsmodell.

Dadurch können die monatlichen Beiträge teilweise erheblich voneinander abweichen, sodass sich ein jährlicher Vergleich der verfügbaren Angebote immer lohnt. Zudem bieten einige Kantone bei niedrigen Einkommen die Möglichkeit einer Prämienverbilligung an, die die monatliche Belastung spürbar reduzieren kann.

Kleine Schweizer Flagge steckt auf einer Landkarte neben aufgestapelten Münzen – sinnbildlich für wirtschaftliche Aspekte und Lohnniveau im Kontext der Arbeitsbedingungen Schweiz.
Mann sitzt fassungslos vor seinem Laptop und hält ein Dokument in der Hand – zeigt Unsicherheit über Ansprüche oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung Schweiz.

Typische Fehler von Aufenthaltern – und wie Sie sie vermeiden

  • Die Frist von drei Monaten verstreichen lassen
  • Falsche Franchise wählen
  • Zusatzversicherungen zu spät abschließen
  • Prämien nicht vergleichen
  • Modelle ohne Prüfung der eigenen Bedürfnisse wählen
  • Zahnversicherung zu spät beantragen

Mit einer frühzeitigen Entscheidung lassen sich unnötige Kosten und Versorgungslücken vermeiden.

Sonderfälle und Änderungen im Versicherungsstatus

Folgende Veränderungen beeinflussen Ihre Versicherung:

  • Geburt eines Kindes
  • Umzug in einen anderen Kanton
  • Berufswechsel
  • Arbeitslosigkeit
  • Trennung oder Scheidung
  • Rückkehr nach Deutschland

Jede Veränderung kann Auswirkungen auf Prämien, Leistungen oder die Wahl der Zusatzversicherungen haben. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, beraten wir Sie gern zur optimalen Anpassung.

Der wichtigste Unterschied zu Grenzgängern

Der zentrale Unterschied zwischen Aufenthaltern und Grenzgängern liegt in der Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung. Während Grenzgänger zwischen drei Varianten der Krankenversicherung wählen können – der Schweizer Grundversicherung, der deutschen gesetzlichen Versicherung oder einer privaten deutschen Krankenversicherung – besteht diese Auswahl für Aufenthalter nicht. Wer in der Schweiz wohnt, ist automatisch verpflichtet, sich innerhalb der ersten drei Monate bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden und bleibt vollständig im KVG-System.

Die Möglichkeit eines Verbleibes im deutschen Kranken­versicherungs­system ist für Aufenthalter nicht vorgesehen. Dadurch unterscheidet sich die Entscheidungsstruktur deutlich: Grenzgänger müssen ein geeignetes Modell auswählen, Aufenthalter dagegen entscheiden ausschließlich innerhalb des Schweizer Systems über Franchise, Modellvarianten und mögliche Zusatzversicherungen.

Warum eine Beratung sinnvoll ist

Die Schweizer Krankenversicherung bietet klare Strukturen – aber viele Möglichkeiten, Kosten zu steuern und Leistungen zu optimieren. Eine fundierte Beratung hilft Ihnen:

• das für Sie passende Modell zu wählen
• unnötig hohe Beiträge zu vermeiden
• Leistungen solide abzudecken
• Versorgungslücken rechtzeitig zu schließen
• zukünftige Prämienentwicklungen besser einzuschätzen

Wir unterstützen Sie unabhängig und transparent und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

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