Grenzgänger in der Schweiz
TOP ANGEBOT 2025
Die Krankenversicherung für Grenzgänger (nach Krankenversicherungsgesetz=KVG) mit umfangreichen Leistungen
Professionelle Grenzgängerberatung für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz
Suchen Sie professionelle Unterstützung als deutscher Grenzgänger in der Schweiz? Unser Grenzgängerbüro in Freiburg ist Ihre erste Anlaufstelle!
Ob Sie eine individuelle Beratung wünschen oder klare Ziele verfolgen – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Experten in Freiburg bieten maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Beratung, um Ihre beruflichen und persönlichen Herausforderungen als Grenzgänger zu meistern.
Deutsche GKV
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gilt bei vielen Grenzgängern als weniger attraktiv. Hauptgrund dafür ist die einkommensabhängige Beitragsberechnung. Da Schweizer Arbeitgeber in der Regel keine Beiträge für die Krankenversicherung leisten, müssen Grenzgänger den vollständigen Beitragssatz selbst übernehmen.
Trotzdem kann sich die freiwillige GKV für bestimmte Personengruppen lohnen – zum Beispiel bei sehr geringem Einkommen (etwa für Praktikant/in oder Studenten) oder bei Alleinerziehenden mit Teilzeitjob.
In solchen Fällen profitieren Grenzgänger außerdem von der kostenlosen Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse.
Sind Sie jedoch Single, verfügen über ein mittleres oder hohes Einkommen oder legen besonderen Wert auf umfassende Leistungen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz, ist diese Option meist weniger interessant. Denn die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland deckt in der Schweiz oft nur einen Teil der Behandlungskosten ab und weist auch im Inland gelegentlich Leistungslücken auf.
Schweizer KVG
Die Pflichtversicherung in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), häufig als Modell S 1 bezeichnet, hat sich inzwischen zur beliebtesten Krankenversicherungs-Lösung für Grenzgänger entwickelt. Sie vereint die Stärken anderer Modelle und bringt nur wenige Nachteile mit sich.
Wer sich für diese Option entscheidet, unterstellt sich direkt dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG). Besonders gefragt sind Versicherer wie die Sympany AG aus Basel – der größte und beliebteste Anbieter für Grenzgänger – sowie die SWICA. Dank des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommens genießen Versicherte dabei in beiden Ländern Leistungsansprüche. Zusätzlich sind die Beiträge nicht einkommensabhängig und liegen oft deutlich unter den Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Allerdings empfiehlt es sich, Leistungen in den Bereichen:
mit passenden Zusatzversicherungen abzudecken. Hierfür stehen spezielle Konzepte zur Verfügung.
Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei der Absicherung von Familienangehörigen: Arbeitet der Ehepartner in Deutschland und ist dort gesetzlich versichert, können Kinder kostenlos mitversichert werden. Auch bei Arbeitslosigkeit, einer beruflichen Rückkehr nach Deutschland oder dem Bezug der deutschen Altersrente ist die Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenkasse garantiert.
Deutsche PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) kann für Grenzgänger durchaus interessante Vorteile bieten. Sie wählen Ihren Versicherungsschutz individuell und sollten dabei auf einen möglichst umfassenden Leistungsumfang achten – schließlich begleitet Sie die private Krankenkasse im Idealfall ein Leben lang.
Da ein Wechsel innerhalb der PKV aufgrund vorhandener Alterungsrückstellungen oft ungünstig ist, sollten bereits junge Grenzgängerinnen und Grenzgänger, etwa im Alter von 25 Jahren, an wichtige Bereiche wie Heilmittel, Hilfsmittel oder Kurkosten denken. Insbesondere bei Aufenthalten oder Behandlungen in der Schweiz ist eine entsprechende Deckung unerlässlich.
Allerdings bieten nur wenige private Versicherer hier umfassende
Lösungen – wir kooperieren genau mit jenen Anbietern.
Wichtig zu wissen:
Die PKV bringt auch Nachteile mit sich. Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert nicht, was für Eltern schnell teuer werden kann. Darüber hinaus ist eine Rückkehr in die GKV unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich, beispielsweise für Rentnerinnen und Rentner. Zudem steigen PKV-Beiträge regelmäßig – bedingt durch niedrige Zinsen und medizinischen Fortschritt. Von Letzterem sind allerdings auch gesetzliche Krankenkassen betroffen.
Deutsche Ärzte
Als Grenzgänger mit einer Pflichtversicherung nach KVG und Wohnsitz in Deutschland erhalten Sie automatisch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse als zuständiger Versicherungsträger in Ihrem Wohnland.
Sie können diese Kasse frei wählen, wobei sie zur sogenannten „Aushilfskasse“ wird. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Beiträge, da die Abrechnung intern mit Ihrem Schweizer Versicherer erfolgt.
Über das Formular S 1 erhalten Sie eine deutsche Versichertenkarte und können damit sämtliche Sachleistungen der deutschen Krankenkasse nutzen – von ambulanten und stationären Behandlungen über zahnärztliche Leistungen und Krankentransport bis hin zu Heil- und Hilfsmitteln sowie Kassenmedikamenten. Im Pflegefall stehen Ihnen hier die Sachleistung zur Verfügung, hier entsteht aber die sogenannte „Pflegelücke“ da die Geldleistung – wie in Deutschland – von der Schweiz nicht übernommen wird.
Versicherungspflicht
Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn krankenversichern.
Sie haben zwei Optionen: Entweder wählen Sie die gesetzliche Pflichtversicherung nach KVG (S1) in der Schweiz
oder nutzen Ihr Optionsrecht, um sich davon befreien zu lassen.
In diesem Fall können Sie sich für eine private Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entscheiden.
Welche Wahl für Sie die beste ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wir beraten Sie gerne umfassend zu den besten Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation.
Professionelle Grenzgängerberatung für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz
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Ob Sie eine individuelle Beratung wünschen oder klare Ziele verfolgen – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Experten in Freiburg bieten maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Beratung, um Ihre beruflichen und persönlichen Herausforderungen als Grenzgänger zu meistern.
Brauche ich als Grenzgänger eine Krankenversicherung?
Ja, für deutsche Grenzgänger in der Schweiz besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Schweiz (KVG). Als Grenzgänger/in aus Deutschland können Sie jedoch von dem sogenannten Optionsrecht gebrauch machen.
Welche Faktoren spielen bei der Grenzgänger Krankenversicherung eine Rolle?
Ihre Erwerbssituation, Ihre familiäre Situation, Ihre bisherige Krankenversicherung, Ihr Gesundheitszustand und natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich Leistung und Beitrag sind bei der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung ausschlaggebend.
Wo muss sich ein Grenzgänger krankenversichern?
Deutsche Grenzgänger in der Schweiz müssen sich grundsätzlich in der Schweiz versichern. Bei deutschem Wohnsitz besteht jedoch auch das sogenannte Optionsrecht, somit kann man sich unter Umständen auch in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Welche Leistungen umfasst eine Krankenversicherung für Grenzgänger?
Je nach gewähltem Modell kann ambulante und stationäre Behandlung in beiden Ländern, für Deutschland auch Zahnbehandlung und Zahnersatz versichert werden – es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Zusatzversicherung.
Welche Krankenversicherung ist die beste für Grenzgänger in der Schweiz?
In vielen Fällen ist die Pflichtversicherung KVG (S 1) über eine Schweizer Krankenkasse und deutsche Aushilfskasse die beste Wahl für Grenzgänger in der Schweiz. Dazu Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Zusatzversicherungen – es kommt jedoch immer auf Ihre individuelle Situation an!
Was kostet die Grenzgänger Krankenversicherung?
Volljährige Grenzgänger:innen können in der Regel schon ab ca. 156,10 CHF versichert werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Alter und dem gewünschten Leistungsumfang.
Wie hoch ist der Selbstbehalt für Grenzgänger?
Der Selbsbehalt für Grenzgänger in der Schweiz hängt stark vom gewählten Modell ab. Bei der Pflichtversicherung KVG (S 1) meist bis zu 1.000 CHF für die Schweiz, in Deutschland gilt dann kein genereller Selbstbehalt.
Kann ein Grenzgänger in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren?
Wer als Grenzgänger/in gemäß KVG (S 1) pflichtversichert war, kehrt nach Ende der Tätigkeit in der Schweiz in eine gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands zurück, z.B. bei Stellen- oder Rentenantritt oder Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Was passiert mit der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Bei Arbeitslosigkeit als Grenzgänger in der Schweiz tritt in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein, die Pflichtversicherung KVG (S 1) in der Schweiz wird dann beendet.
Kann sich ein Grenzgänger von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, Grenzgänger/innen aus Deutschland können sich in der Regel unter Ausübung des Optionsrechts innert drei Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz zugunsten einer Krankenversicherung in Deutschland von der Versicherungspflicht der Schweiz befreien lassen.
Kann man die Grenzgänger Krankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Grenzgänger-Krankenversicherung (z.B. Pflichtversicherung KVG) kann steuerlich geltend gemacht werden.
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