Nutzungs­bedingungen

Nutzungsbedingungen für die Verwendung der Software-Anwendung ‚Interaktive Wissensplattform Arbeiten in der Schweiz für Grenzgänger und Aufenthalter‘

Die Grenzgänger Informations GmbH, Niemensstr. 9, Freiburg, vertreten durch deren Geschäftsführer Tobias Tobisch („Anbieter“) ist Anbieter der Softwareanwendung ‚Interaktive Wissensplattform Arbeiten in der Schweiz für Grenzgänger und Aufenthalter‘ („Wissensplattform“). Die Funktionen dieser Softwareanwendung werden vom Anbieter ausschließlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt.

Durch Nutzung der Wissensplattform wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung vom Benutzer akzeptiert.

  1. Allgemeines zur Nutzung

Die Wissensplattform wird dem Benutzer zur Nutzung (Ausführung) als Softwareanwendung im Internet zur Verfügung gestellt, die Softwareanwendung wird nicht an den Benutzer verkauft. Der Anbieter räumt dem Benutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Wissensplattform in der jeweils aktuellen Fassung für die Dauer der Vertragslaufzeit (siehe Nr. 2) ein. Die Wissensplattform und deren Funktionen dürfen nicht in missbräuchlicher Art und Weise, sondern ausschließlich entsprechend diesen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Die Wissensplattform ist für die persönliche Nutzung durch den Benutzer bestimmt. Benutzer können sowohl juristische Personen (Firmen, Unternehmen) als auch Einzelpersonen (Endverbraucher, Bewerber, Mitarbeiter) sein. Daten und Informationen, die mittels der Wissensplattform erzeugt werden, dürfen ausschließlich in Form der von der Wissensplattform bereitgestellten Funktionen gespeichert und weitergegeben werden. Mit der Nutzung der Wissensplattform erwirbt der Benutzer keinerlei Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte. Der Anbieter bleibt alleiniger und ausschließlicher Inhaber der Rechte an der Softwareanwendung und Ihrer Bestandteile. Der Benutzer erhält keine über die hier aufgeführten Rechte hinausgehenden Rechte oder Ansprüche.

Der Benutzer erkennt die Rechte des Anbieters an der Softwareanwendung Wissensplattform uneingeschränkt an und verpflichtet sich, den darin enthaltenen Content (beispielsweise Texte, Grafiken, Schriftdateien, Videos, Sounds und andere Medien und Inhalte) keinesfalls aus dem Anwendungspaket zu extrahieren und/oder für andere Zwecke, als innerhalb der Softwareanwendung während der Ausführung des Programms vorgesehen zu verwenden.

Der Benutzer verpflichtet sich ferner dazu, keine Änderungen/Manipulationen an der Softwareanwendung vorzunehmen, keine Zurückentwicklung der Softwareanwendung vorzunehmen (Verbot des Reverse-Engineering), die Softwareanwendung nicht zu dekompilieren und die Sicherheitsfunktionen/den Kopierschutz der Softwareanwendung nicht zu umgehen.

Der Benutzer haftet gegenüber dem Anbieter für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Anbieter - unbeschadet weitergehender Unterlassungs-, Auskunft- und Schadensersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.500,-- geltend machen, ohne dass ein entsprechender Schaden durch den Anbieter nachgewiesen werden muss. Falls der Anbieter einen höheren Schaden nachweisen kann, ist dieser zu erstatten. Eine eventuell bzgl. dieser Zuwiderhandlung bezahlte Vertragsstrafe wird auf den nachgewiesenen Schaden angerechnet.

  1. Laufzeit

Das Recht zur Nutzung der Wissensplattform kann vom Anbieter jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt oder ausgesetzt werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Wissensplattform jederzeit zu beenden und keine weitere Nutzung mehr zu gewähren.

  1. Kosten

Die Nutzung der Softwareanwendung ‚Interaktive Wissensplattform für Grenzgänger und Aufenthalter‘ ist derzeit kostenlos. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Nutzung künftig kostenpflichtig anzubieten. Der Anbieter wird den Benutzer über eine entsprechende Änderung der Nutzungsbedingungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen und ihm die Möglichkeit einräumen, die Nutzung zu beenden, ohne dass Kosten für den Benutzer anfallen.

  1. Haftung

a)

Der Anbieter erbringt mit der Softwareanwendung ausdrücklich keine Beratung eines Versicherungsvermittlers im Sinne des VVG. Die Wissensplattform stellt vielmehr lediglich Daten und Informationen bereit, mit denen der Nutzer sich einen ersten Überblick verschaffen kann, leistet und ersetzt aber keine individuelle Beratung.

Die Daten, Informationen und Bewertungen in der Wissensplattform basieren auf sorgfältigen Recherchen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren. Die Bewertungen können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Der Anbieter haftet nicht für das Ergebnis einer mit Hilfe ihres Programms durchgeführten Beratung und/oder der daraus resultierenden Empfehlung eines Dritten als Programmverwender.

Die Daten und Informationen des Anbieters erheben und gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte und Funktionen. Falls die angebotenen Daten und Informationen nicht aktuell, richtig oder permanent verfügbar sein sollten, haftet der Anbieter dafür nicht. Die Nutzung der angebotenen Daten und Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Ein vollständiger Vergleich von Versicherungsprodukten lässt sich mit dem Programm des Anbieters allein nicht durchführen, denn es werden hier nur einige Versicherer und Krankenkassen aus der Schweiz aufgezeigt, nicht alle.

b)

Der Anbieter haftet für eventuelle Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach den folgenden Maßgaben:

  1. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss unmittelbarer und/oder Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparungen etc. begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 gelten auch zu Gunsten der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

4.1 Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Benutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg im Breisgau, sofern es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.

  1. Sonstiges

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

5.2 Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten.

Stand 12/2023