3. Säule und Pensionskasse Schweiz: Berufliche und private Vorsorge für Grenzgänger und Aufenthalter
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem bewährten Drei-Säulen-System. Die erste Säule (AHV) bietet eine staatliche Grundsicherung, die zweite Säule (Pensionskasse Schweiz) sichert den Lebensstandard, und die dritte Säule ermöglicht eine gezielte private Vorsorge. Dieser Artikel erklärt, wie Aufenthalter und Grenzgänger ihre Vorsorge optimal gestalten, welche steuerlichen Vorteile möglich sind und worauf bei Auszahlung und Kapitalbezug zu achten ist.
3. Säule und Pensionskasse Schweiz die Grundlagen: Das Drei-Säulen-System der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Komponenten:
Die erste Säule: AHV und ihre Bedeutung
Die erste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch und soll eine Grundversorgung im Rentenalter sicherstellen. Die AHV wird durch Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherheit in der Schweiz, wobei die AHV auch als staatliche Vorsorge angesehen werden kann.
Details über die AHV lesen Sie HIER.
Die zweite Säule: Berufliche Vorsorge / Pensionskasse Schweiz
Die zweite Säule, auch berufliche Vorsorge genannt, wird über die Pensionskasse abgewickelt. Sie ist für die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch. Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV im Rentenalter etwa 60% des bisherigen Einkommens sichern. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Pensionskasse ein, um das Altersguthaben zu sichern. Im Falle von Invalidität oder Todesfall werden auch Leistungen ausbezahlt. Zu berücksichtigen ist, dass Grenzgänger und Aufenthalter durch einen späteren Arbeitsbeginn fehlen, was sich somit auf die Höhe der Rentenhöhe auswirkt.
Die dritte Säule: Private Vorsorge
Die dritte Säule ist die private Vorsorge und dient dazu, die Leistungen aus AHV und Pensionskasse individuell zu ergänzen. Sie ist freiwillig und bietet verschiedene Möglichkeiten. Die dritte Säule ermöglicht es den Arbeitnehmern in der Schweiz, ihre Altersvorsorge individuell zu gestalten und zusätzliche finanzielle Sicherheit für das Rentenalter aufzubauen.
Ziel des Systems ist es, Altersarmut zu vermeiden und gleichzeitig den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu sichern.
Die 2. Säule: Pensionskasse Schweiz – Pflicht, Leistungen und Kapitalbezug
Die berufliche Vorsorge, oft auch als zweite Säule bezeichnet, ist ein obligatorisches Element der Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein bestimmtes Einkommen erzielen. Ziel ist es, während der gesamten beruflichen ZeitSie dient dazu, unter Einbeziehung der AHV im Rentenalter etwa 60% des bisherigen Einkommens zu sichern. Die berufliche Vorsorge ist durch das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) geregelt und soll die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall gewährleisten.
Die berufliche Vorsorge ist für alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen ab 22.050 CHF obligatorisch. Beiträge zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer anteilig. Die Leistungen umfassen:
- Altersrente oder Kapitalauszahlung
- Invaliditätsrente
- Hinterlassenenrente für Ehepartner und Kinder
Bei Wegzug aus der Schweiz kann das Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden (Weitere Informationen dazu finden Sie HIER).
Die 3. Säule: Private Vorsorge zur Ergänzung
Die Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse genügen häufig nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Ursachen dafür sind unter anderem Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, ein geringes Einkommen oder ein später Arbeitsbeginn in der Schweiz – all dies kann zu Beitragslücken führen. Die private Vorsorge über die 3. Säule gewinnt deshalb an Bedeutung. Sie ermöglicht es, gezielt vorzusorgen, finanzielle Lücken zu schließen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Selbst regelmäßige Einzahlungen kleiner Beträge tragen langfristig zum Vermögensaufbau bei.
Die steuerlich geförderte Altersversorgung als Aufenthalter (Säule 3a und Säule 3b)
Gebundene Vorsorge (Säule 3a):
Sie ist ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt und gesetzlich klar geregelt. Nur Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen einzahlen. Der jährliche Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse beträgt 7.056 CHF (Stand 2025). Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was spürbare Entlastung bringt. Eine Auszahlung kann frühstens fünf Jahre vor dem Rentenalter erfolgen. Es gibt jedoch die eine oder andere Ausnahmebedingung, z.B. den Wegzug aus der Schweiz.
Freie Vorsorge (Säule 3b):
Diese Form ist flexibler, umfasst aber keine steuerlichen Sonderregelungen. Sie beinhaltet alle privaten Vermögenswerte wie Sparkonten, Aktien, Immobilien oder klassische Lebensversicherungen. Die Mittel sind frei verfügbar, aber steuerlich nicht privilegiert.
Altersvorsorge für Grenzgänger: Ihre Optionen
Einzahlungen in die 3. Säule
Grenzgänger, die in der Schweiz AHV-pflichtig beschäftigt sind, können von den Vorteilen der 3. Säule profitieren. Es handelt sich hier jedoch um ein anderes Produkt als bei jenem für Aufenthalter. Das ist steuerlich sehr interessant, da Beiträge in Deutschland vollumfänglich bei der Steuer anerkannt werden (Nähere Informationen dazu finden Sie hier).
Steuern sparen mit der Direktversicherung für Grenzgänger
Grenzgänger haben die Möglichkeit, eine deutsche Direktversicherung als zusätzliche Altersvorsorge zu nutzen. Diese funktioniert ähnlich wie ein betriebliches Altersvorsorgemodell und bietet steuerliche Vorteile in Deutschland.. Einige Anbieter haben sich auf diese Zielgruppe spezialisiert und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Eine individuelle Beratung ist hier besonders wichtig, um Überschneidungen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Altersvorsorge für Aufenthalter: Ihre Optionen
a) Einzahlungen in die Pensionskasse
Einzahlungen in die Pensionskasse (2. Säule/BVG) sind für Aufenthalter obligatorisch, sobald deren Jahreseinkommen über der Eintrittsschwelle von 22.050 CHF liegt. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Das Altersguthaben wird in einem persönlichen Vorsorgekonto gesammelt und jährlich verzinst. Beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, bei Erwerbslosigkeit oder Ausreise wird das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Weitere Informationen finden Sie HIER.
b) Steuerersparnis durch die Säule 3a
Einzahlungen in die gebundene Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und führen so zu einer spürbaren Steuerersparnis. Besonders in Kantonen mit progressiver Einkommenssteuer macht sich dieser Effekt bemerkbar. Auch einmalige, hohe Einzahlungen – z. B. vor dem Jahresende oder im Jahr eines geplanten Wegzugs – können steuerlich sehr effektiv sein. Die maximale Einzahlungshöhe wird jährlich vom Bund festgelegt und ist für Personen mit Pensionskasse begrenzt.
c) Auszahlung bei Rückkehr oder Ausreise
Bei einer Rückkehr ins Ausland oder einem definitiven Wegzug kann die Pensionskasse ganz oder teilweise bezogen werden. Der obligatorische Teil (freiwillige Beiträge) ist dabei oft sofort auszahlbar, während der obligatorische Teil (gesetzlich vorgeschrieben) in einen Freizügigkeitsplan überführt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Optionen, die allesamt genauestens geprüft werden sollten. So u.a. auch, ob eine Auszahlung steuerfrei erfolgen kann oder nicht. Nähere Informationen erhalten Sie HIER.
d) Bank oder Versicherung?
Bei der Wahl des Anbieters für die Säule 3a haben Aufenthalter zwei Optionen: die Banklösung oder die Versicherungslösung. Banklösungen bieten hohe Flexibilität, insbesondere bei der Wahl von Anlagestrategien (z. B. in Fonds). Versicherungen hingegen kombinieren Sparen mit einer Absicherung gegen Risiken wie Invalidität oder Tod. Sie sind oft weniger flexibel, bieten dafür aber mehr Sicherheit. Welche Variante besser passt, hängt von der persönlichen Lebenssituation und Risikobereitschaft ab (Fordern Sie hier weitere Informationen an).

Wichtige Begriffe und Regelungen der Altersvorsorge in der Schweiz
Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsleistungen
Das Freizügigkeitskonto spielt eine zentrale Rolle, wenn ein Arbeitnehmer die Pensionskasse verlässt, beispielsweise bei einem Stellenwechsel. Auf diesem Konto wird das angesparte Altersguthaben geparkt, bis es entweder in die neue Pensionskasse überwiesen oder für andere Zwecke, wie den Erwerb von Wohneigentum, verwendet wird. Die Freizügigkeitsleistungen umfassen das gesamte Guthaben, das auf das Freizügigkeitskonto übertragen wird. Das BVG regelt die Rahmenbedingungen für die Freizügigkeit und die Verwendung der Leistungen.
Obligatorische und freiwillige Einzahlungen
Die Beiträge zur Pensionskasse setzen sich aus obligatorischen und überobligatorischen Einzahlungen zusammen. Die obligatorischen Beiträge sind im BVG festgelegt und werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig bezahlt . Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, um die Altersvorsorge individuell zu erhöhen und die Leistungen im Rentenalter zu verbessern. Zu beachten ist, dass freiwillige Einzahlungen als Aufenthalter steuerlich absetzbar sind, jedoch nicht als Grenzgänger. Auch liegt das Geld in der Schweiz, was die Flexibilität stark einschränkt.
Wohneigentum und Altersvorsorge
Ein Vorbezug von Geldern aus der Pensionskasse ist unter Umständen möglich, um Wohneigentum zu erwerben. Dieser Vorbezug ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann Auswirkungen auf die spätere Rente haben. Es ist wichtig, sich vor einem solchen Schritt umfassend beraten zu lassen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Alternativ kann das Altersguthaben auch verpfändet werden, um eine Hypothek aufzunehmen. Wohneigentum kann eine wichtige Ergänzung zur Altersvorsorge darstellen, sollte aber sorgfältig geplant werden. Durch das BVG wird dies geregelt.
Finanzielle Aspekte der Pensionskasse
Berechnung der Rentenansprüche: Wie viel bekommt man von der Pensionskasse?
Die Höhe der Rente aus der Pensionskasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das angesparte Altersguthaben, der Umwandlungssatz und die Höhe der einbezahlten Beiträge. Der Umwandlungssatz bestimmt, wieviel Rente pro CHF-Altersguthaben jährlich ausbezahlt wird.Dieser ist nicht garantiert und kann sich jederzeit verändern. Es ist wichtig zu verstehen, wie die Rentenansprüche berechnet werden, um die finanzielle Situation im Rentenalter besser einschätzen zu können. Die Pensionskasse versichert somit einen wichtigen Teil des Einkommens im Alter.
Beiträge für die Pensionskasse: Wie hoch ist der Abzug für die Pensionskasse in der Schweiz?
Die Beiträge für die Pensionskasse werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe des Abzugs variiert je nach Alter und Einkommen. Junge Arbeitnehmer zahlen in der Regel geringere Beiträge als ältere. Es ist wichtig zu wissen, wie hoch der Abzug für die Pensionskasse ist, da dies einen direkten Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen hat. Diese Beiträge sind obligatorisch und dienen dazu, das Altersguthaben aufzubauen.
Ist die Schweizer Pensionskasse bei Verlassen der Schweiz in Deutschland zu versteuern?
Eine pauschale Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte HIER.
Fazit
Ob Grenzgänger oder Aufenthalter: Die Kombination aus Pensionskasse und 3. Säule ist zentral für die Altersvorsorge in der Schweiz. Wer steuerlich und finanziell profitieren möchte, sollte seine Vorsorgestrategie individuell planen. Besonders beim Wegzug oder der grenzüberschreitenden Besteuerung empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und mögliche Quellensteuer zurückzufordern.