Entdecken Sie diese 5 Punkte, die Sie nicht vergessen sollten!
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Punkte, indem Sie sie öffnen.
1. Bewilligung
Bei Beginn Ihrer Tätigkeit haben Sie die Möglichkeit, die passende Bewilligung zu wählen, was eine äußerst wichtige Entscheidung ist. Diese Wahl beeinflusst maßgeblich Ihre steuerliche Situation, Ihr Krankenkassensystem und die damit verbundenen Formalitäten. Es stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Die Grenzgängerbewilligung (für Pendler, die täglich zwischen beiden Ländern pendeln).
- Die Grenzgängerbewilligung mit Wochenaufenthalt (für Pendler, die einmal pro Woche zwischen beiden Ländern pendeln).
- Die Aufenthaltsbewilligung B (für einen vollständigen Umzug in die Schweiz).
In der Regel wird die Grenzgängerbewilligung vom Schweizer Arbeitgeber beantragt. Die Laufzeit beträgt zunächst 5 Jahre und kann dann verlängert werden. Die Aufenthaltsbewilligung B hingegen muss direkt beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Tipp: Informieren Sie sich sorgfältig im Vorfeld über die verschiedenen Bewilligungsoptionen, um die für Sie passende Wahl zu treffen.
2. Ansässigkeitsbescheinigung
Der Grenzgänger, der täglich zwischen beiden Ländern pendelt, benötigt eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Mit dieser Bescheinigung zahlt der Grenzgänger 4,5% Quellensteuer in der Schweiz anstelle des höheren Schweizer kantonalen Steuersatzes. Das deutsche Finanzamt zieht dann diese 4,5% von der zu zahlenden Steuer in Deutschland ab.
Tipp: Beantragen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig, idealerweise vor Arbeitsantritt, beim deutschen Finanzamt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Schweizer Quellensteueramt den höheren Steuersatz statt des reduzierten Satzes von 4,5% einzieht.
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Formularen.
3. Anmeldung beim Finanzamt: Arbeitsaufnahme als Grenzgänger
Um Ihre Steuern in Deutschland zu berechnen, benötigen Sie das Formular S2-76. Mithilfe dieses Formulars ermittelt das Finanzamt den Betrag, den Sie zahlen müssen. Die Quellensteuer von 4,5% aus der Schweiz wird vom Finanzamt direkt abgezogen.
Tipp: Tragen Sie Ihre bekannten Werbungskosten bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeit ein. Dadurch verringert sich Ihre Vorauszahlung von Anfang an. Andernfalls zahlen Sie möglicherweise zu viel Steuern, die Sie später zurückerhalten, jedoch mit zeitlicher Verzögerung.
WICHTIG: Insgesamt zahlen Sie genauso viel Steuern wie bei einem gleichwertigen Einkommen in Deutschland. Hier gelangen Sie zum Formular.
4. Bankverbindung
Die Gebühren der Banken variieren sehr stark.
Tipp: Entscheiden Sie sich für ein Konto mit günstigen Konditionen, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Für gewöhnlich benötigen Sie ein Schweizer Bankkonto – wir haben die wichtigsten und kostengünstigsten Banken für Sie verglichen.
5. Krankenversicherung
Es stehen Ihnen drei Optionen zur Krankenversicherung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Lösung für die gesamte Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages in der Schweiz bindend ist. Eine Änderung während dieser Zeit als Grenzgänger:in ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren, um die beste Wahl treffen zu können. Ihre Entscheidung zu Beginn Ihrer Tätigkeit ist daher von großer Bedeutung.
Informationen zu den verfügbaren Möglichkeiten finden Sie hier.
Tobias Tobisch, Geschäftsführer
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